Wir erhalten täglich unzählige Anfragen bezüglich Terminen zur Magenspiegelung (Gastroskopie) und auch zur fachärztlichen Sprechstunde. Leider können wir gesetzlich versicherten Patienten aktuell keine derartigen Termine zeitnah anbieten. Die nächsten möglichen Termine sind derzeit bereits für einen Zeitraum von ca. 8 Monaten vollständig vergeben, zusätzliche Termine dürfen aufgrund kassenrechtlicher Vorschriften nicht ohne weiteres vergeben werden.
Dies hat folgende Gründe, die in den Medien selten so veröffentlicht oder aber sogar fälschlich dargestellt werden:


Die Lage ist prekär: es ist nicht so, dass wir für unsere ärztlichen Leistungen mit mehreren hundert oder gar tausend Euro (wie manche Patienten glauben) vergütet würden. Dieses Klischee hält sich bei vielen Menschen hartnäckig, hat jedoch mit der Realität der Kassenmedizin nichts zu tun. Seit vielen Jahren verschlechtert sich die Situation in den Praxen. Die wirtschaftliche Lage lässt es nicht mehr zu, Investitionen zu refinanzieren und Kostensteigerungen abzufedern. Gerade in den letzten Monaten sind Personal-, Material- und Energiekosten massiv gestiegen. Zudem wird es immer schwieriger, qualifiziertes Personal zu bekommen.


Wir erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung exakt 19 Euro und 42 Cent für eine dreimonatige Facharzt-„Flatrate“, egal wie oft der Patient in dieser Zeit zu uns kommt.Für eine Magenspiegelung in Kurznarkose erhalten wir ein Honorar in Höhe von ca. 32 Euro (!).Es ist leicht vorstellbar, dass keine Praxis in Deutschland in der Lage ist, für dieses -angesichts der hochwertigen Leistung entwürdigende- Honorar Leistungen durchzuführen. Ein einziger Friseurbesuch in Deutschland ist teurer, als die Kassen bereit sind, für eine Magenspiegelung oder dreimonatige Betreuung eines kranken Menschen zu zahlen! Wenn Sie mit Ihrem Haustier einen Tierarzt aufsuchen, werden Sie wissen, dass man für oben genannte Summen vermutlich nicht mal ins Wartezimmer gelassen wird.


Zusätzlich ist es durch die von Minister Lauterbach veranlassten Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 zu weiteren massiven Kürzungen in der ambulanten Versorgung gekommen, während im stationären Bereich die Krankenhäuser mit teilweise hohen Unterstützungszahlungen gefördert werden.


Als wäre dies für die Praxen nicht schon Belastung genug, zwingt uns der Gesetzgeber unsere Leistungen genauestens zu beschränken: wir DÜRFEN nicht mehr Leistungen erbringen, als durch uns erlaubt ist, nämlich exakt 46.800 Leistungsminuten pro Quartal. Zusätzliche Termine dürfen wir nicht vergeben, da dies erhebliche Sanktionen bis hin zum Entzug der Kassenzulassung zur Folge haben kann.


Dennoch schöpfen wir alle Möglichkeiten für die Patienten aus, aber der Ansturm auf die Termine ist so unfassbar groß, dass diese bereits für Monate im Voraus verplant sind.
Auch sind Sie vermutlich sehr verärgert, wenn Sie mitbekommen, dass privat versicherte Patienten sofort einen Termin bekommen können. Dies liegt jedoch daran, dass diese Termine nicht von den kassenärztlichen Vereinigungen reguliert werden und somit keinerlei Beschränkungen unterliegen. Auch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass durch diese „Quersubvention“ ein Praxisbetrieb mit modernen Geräten und moderner Medizin vielerorts erst möglich gemacht wird.Es ist auch falsch, dass Privatversicherte den gesetzlich Versicherten die Termine „wegnehmen“. In Deutschland sind nur ca. 9 % der Patienten privat versichert. Diese können den 91 % gesetzlich Versicherten die Termine nicht entziehen. Es handelt sich bei einer Kassenpraxis immer um zusätzliche Termine (die man gesetzlich Versicherten wiederum nicht anbieten darf!).

Bitte ärgern Sie sich nicht über uns, wir sind genauso massiv von der Kürzungspolitik betroffen und wissen noch nicht, wie wir angesichts der massiven Honorarkürzungen bei gleichzeitig drastisch steigenden Kosten und horrender Inflation kalkulieren sollen. Zahlreiche Kassenpraxen finden bereits jetzt keine Nachfolger mehr, weil sich kaum jüngere Kollegen finden, die ein derartiges Risiko auf sich nehmen können.
Auch wenn Sie es vielleicht für wenig hilfreich erachten mögen, es ist sicherlich sinnvoll, sich über diese Zustände bei Ihrer Krankenkasse und beim Bundesminister für Gesundheit zu beschweren. Nur wenn sich viele Menschen finden, die dies tun, wird sich vielleicht etwas ändern.