Die Magenspiegelung (Gastroskopie) gehört im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu den sogenannten budgetierten Leistungen. Das bedeutet, dass diese Untersuchung nicht in unbegrenzter Anzahl erbracht werden darf, sondern mengenmäßig durch gesetzliche Vorgaben begrenzt ist.
In unserer Praxis in Bottrop verfügen wir aktuell lediglich über einen halben Versorgungsauftrag. Dadurch ist die Anzahl der von uns durchführbaren Gastroskopien für gesetzlich versicherte Patienten deutlich eingeschränkt. Diese Vorgaben werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen streng überwacht.
Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass gesetzlich versicherte Patienten – wie im gesamten Bundesgebiet – häufig deutlich längere Wartezeiten auf einen Termin zur Gastroskopie in Kauf nehmen müssen als privatversicherte Patienten, für die diese Beschränkungen nicht gelten.
Wir bedauern diesen Zustand ausdrücklich. Unser Ziel ist es, die Versorgungssituation zu verbessern. Entsprechende Anträge auf Erweiterung unseres Leistungsumfangs haben wir bereits mehrfach gestellt. Diese wurden jedoch bislang wiederholt mit der Begründung abgelehnt, dass im regionalen Umfeld ausreichend freie Kapazitäten vorhanden seien.
Sollte Ihnen die Wartezeit in unserer Praxis zu lang erscheinen, bitten wir Sie, folgende Alternativen zu nutzen:
Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117
direkte Anfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Rücksprache mit Ihrem Hausarzt, der in medizinisch dringlichen Fällen einen sogenannten Hausarztvermittlungsfall veranlassen kann
Bitte beachten Sie, dass eine bevorzugte Terminvergabe über den Hausarzt ausschließlich bei medizinisch dringlicher Indikation möglich ist.
Wir bedauern diese für Sie unbefriedigende Situation sehr. Die bestehenden Einschränkungen liegen jedoch außerhalb unseres Einflussbereichs.
Gastroenterologie Bottrop